UVV-Prüfung
Für eine lange Lebensdauer Ihrer Schweissanlage
Möchten Sie die Prüfung Ihrer Schweiss- und Schneidgeräte von erfahrenen Spezialisten durchführen lassen um damit die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter in besten Händen zu wissen? Die regelmäßige Überprüfung Ihrer Gerätetechnik erkennt frühzeitig Mängel und minimiert das Ausfälle. Mit einer UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) nach VDE 0544-4 (IEC 60974-4) erreichen Sie eine lange Lebensdauer Ihrer Schweiß- und Schneidanlage und die Herstellergarantie bleibt erhalten. Das primäre Ziel dieser Prüfungen ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Ihre Vorteile einer UVV-Prüfung
- Erhalt der Herstellergarantie
- höhere Sicherheit
- weniger Reparaturkosten
- höhere Produktivität durch weniger Ausfälle
- längere Lebensdauer Ihrer Schweisstechnik
Nutzen Sie unsere umfassenden Leistungen
bei einer UVV-Prüfung durch die AS Welding
Sichtprüfung
Kontrolle der äußerlich erkennbaren Beschädigungen und Prüfung u.a. von geöffneten Steckverbindungen, Leitungen, Lichtbogenbrenner und Schalter.
Elektrische Prüfung
Inspektion und wiederkehrende Prüfung von Schweiß- und Schneideinrichtungen gemäß VDE 0544-4 (IEC 60974-4, gemäß DGUV V-3).
Kalibrierung
Nach DVS®-Merkblatt 3009 und DIN IEC 60974-14 | EN 50504:2008.
Reinigung der MAschine(n)
Die Reinigung der geöffneten Schweissanlagen ist bei uns selbstverständlich inklusive.
Prüfung jedes Fabrikat
Wir führen Prüfungen aller Schweiss- und Schneideinrichtungen herstellerunabhängig durch.
Protokollierung
Nach erfolgreicher Prüfung bekommen die Geräte eine Prüfplakatte mit dem nächsten empfohlenen Prüfungszeitpunkt. Sie erhalten die Protokolle zur Verfügung gestellt.
Gern möchten wir Ihnen weitere notwendige Informationen zu der Prüfnorm der UVV-Prüfung im Bereich Wiederholungsprüfung von Schweißanlagen geben. Die Normen dürfen wir Ihnen in Kopie leider nicht beifügen. Sie können diese aber von einschlägigen Verlagen beziehen. Als Fachwerkstatt sehen wir uns dazu verpflichtet Ihnen dennoch erweiterte Informationen mit auf den Weg zu geben.
Als Grundlage für die wiederkehrende Prüfung von Lichtbogenschweisseinrichtungen dient die Norm VDE 0544-4 bzw. EN 60974-4. Der Unternehmer hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigene Prüffristen festzulegen. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. Unfallverhütungsvorschrift (UVV) DGUV Vorschrift 3 muss der nächste Prüftermin so festgelegt werden, dass die elektrische Anlage und ortsfesten Betriebsmittel bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend den betrieblichen Erfahrungen sicher betrieben und benutzt werden können.
DIE WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG AN LICHTBOGENSCHWEISSEINRICHTUNGEN
Rechtsgrundlagen
In der Bundesrepublik bildet die Betriebssicherheitsverordnung die gesetzliche Grundlage für die Arbeitssicherheit. Die Unfallverhütungsvorschrift für „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ BGV A3 ist die von den Berufsgenossenschaften empfohlene Grundlage. Die speziellen Anforderungen für Schweißgeräte sind in der BGR 500 festgelegt. Hierzu steht:
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
- vor der ersten Inbetriebnahme
- in bestimmten Zeitabständen
- nach Austausch elektrischer Teile
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entsprechende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Unfallverhütungsvorschrift „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“ (BGR 500 2.26)
§ 49 Prüfungen
Bei der Bemessung der Prüffristen für nicht ortsfeste Einrichtungen der Lichtbogentechnik ist zu berücksichtigen, dass
- Schweißanlagen, Schlauchpakete, Steckverbindungen, Stabelektrodenhalter und Lichtbogenbrenner stark beansprucht werden,
- Netzanschlussleitungen und Steckvorrichtungen durch vagabundierende Schweißströme beschädigt sein können, die Isolation der Schweißstromquellen durch Staubablagerungen in ihnen vermindert wird.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entsprechende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Es werden deshalb folgende Prüffristen empfohlen:
- Sichtprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand
- Funktionsprüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen
- Prüfung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme auf Wirksamkeit
- Sichtprüfung der geöffneten Steckverbindungen
- Isolationsprüfung von Eingangs- und Ausgangsstromkreis gegen Körper und beide Stromkreise gegeneinander nach einer inneren Reinigung der Schweißstromquelle
Da die Norm DIN VDE 0702 die speziellen Belange von Schweißgeräten mit einer isolierten Stromquelle nicht berücksichtigt, wurde eine neue Norm, die DIN VDE 0544-4, erarbeitet. Diese Norm besteht aus folgenden Teilen:
1. Allgemeiner Teil
- Anwendungsbereich
- Normative Verweisungen
- Begriffe
- Allgemeine Anforderungen
2. Prüftechnische Teil
- Sichtprüfung
- Einzelne Prüfungen
- Funktionsprüfung
- Dokumentation
3. Anhänge
- Beispiele für Checklisten (Sichtprüfung) und Protokoll
- Einrichtungen, die nicht nach IEC 60974-1 gebaut sind
Elektrische Prüfung nach DIN VDE 0544-4
- Messung des Schutzleiterwiderstandes Grenzwert <= 0,3 Ohm (bei einer Netzanschlussleitungslänge bis 7,5 m) plus 0,1 Ohm pro 7,5m Leitung bis maximal 1 Ohm.
- Messung des Isolationswiderstandes
Stromkreis | gegen | Stromkreis | Prüfspannung | Grenzwert |
---|---|---|---|---|
Netzstromkreis | ja | Schweißstromkreis | 500V | >= 5,0 MΩ |
Schweißstromkreis | ja | Schutzleiterstromkreis | 500V | >= 2,5 MΩ |
Netzstromkreis | ja | Schutzleiterstromkreis | 500V | >= 2,5 MΩ |
Wir haben für die Prüfung nach neuer Norm ein Prüfgerät zu Wiederholungsprüfung an Lichtbogenschweißgeräten angeschafft. Das Prüfprotokoll wird computerunterstützt erstellt. Dies erhalten Sie nach der Prüfung auf Papier oder als Datei je, nachdem wie Sie es wünschen. Wir hoffen Ihnen damit die notwendigen Informationen für eine weitere erfolgreich Arbeit gegeben zu haben und würden uns freuen Ihren geschätzten Auftrag zu erhalten.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu uns oder unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.